HaftungsausschlussAllgemeine Geschäftsbedingungen der Parkplatz am Flughafen (haftungsbeschränkt)
I. Geltung und Vertragsabschlüsse
1. Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) auf der Homepage www.parkplatzamflughafen.at gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) nicht an, es sei denn, parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) die Buchung des Kunden über der Webseite www.parkplatzamflughafen.at zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) schriftlich bestätigt oder durch Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrages in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine Email genügen der Schriftform.
2.3 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
2.4 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) sind, soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben - nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.
II. Mietvertrag
1.1 parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) bietet den Valet Service am Flughafen Wien International an. Der Kunde überlässt parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) sein Fahrzeug am Flughafen Wien International und erhält sein Fahrzeug bei der Rückreise am selben Ort zurück. Das Fahrzeug wird während der Abwesenheit des Kunden auf von parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) bereitgestellten Parkplätzen oder Parkhäuser für die Dauer der vom Kunden gebuchten Mietzeit verwahrt.
1.2 Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) kommt zwischen dem Kunden und parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
1.3 parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz. parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) ist es gestattet, dass Fahrzeug auf nahe gelegene Parkplätze zu überführen und zu parken.
1.4 parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
2. Verhalten auf dem Betriebsgelände
2.1 Auf dem Betriebsgelände der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt), der Mitarbeiter der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.
2.2 Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) ohne ausdrückliche Zustimmung der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt), Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
2.3 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
2.4 Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) besitzt. Auf Verlangen der parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt), deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
2.5 Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) zu zahlen.
2. Von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
3. Für die von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO bei Fahrzeugabgabe bar zu zahlen.
5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) verpflichtet.
6. Gegen die Ansprüche von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) anerkannt.
IV. Rücktritt
1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.
2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
V. Haftung
1. parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) beruhen. Für Schäden an Kundenfahrzeugen, welche durch parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) und deren Mitarbeiter herbeigeführt werden können, besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Für die Fahrzeugüberführung besteht ein Versicherungsschutz i.H.v. 100.000 €. Im Falle eines KFZ-Diebstahls, -Brand, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Effekts seines Fahrzeugs, ist der Kunde dafür zuständig, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten wie (Taxi, Mietwagen, Hotel etc.). parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige Reparatur liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug zu prüfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl und Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe (2,20m).
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von parkplatz am flughafen (Haftunsgbeschränkt) ausgeschlossen.
5. Infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) verbrachte Fahrzeug verursacht werden, haftet der Kunde unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden.
6. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalls im Voraus an parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) ab, soweit parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) ein Schaden entstanden ist.
7. Nach Rücknahme des Fahrzeugschlüssels ohne vorherige Prüfung eines Schadens durch den Fahrdienst gilt der PKW als einwandfrei zurückerhalten und die Versicherungsdauer und Leistungspflicht ist beendet.
8. parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände auftreten. parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.
9. Bei der Überführung des Fahrzeuges am Wien Flughafen International verursachte Fahrzeugschäden durch parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) sind versichert
VI Datenschutz
Die parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt) bereitgestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von parkplatz am flughafen Haftungsbeschränkt) im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht an unbefugt e Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer und Flugdaten, an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.
VII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von parkplatz am flughafen (Haftungsbeschränkt), es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
3. Gerichtsstand ist Wien |
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